Recyclinganlage – wichtiger Zwischenschritt!

Rund um das Verfahren um die Ansiedlung der Swiss rec beginnt nun eine erste entscheidende Phase: Die kantonale Koordinationsstelle für Umweltschutz hat den Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) geprüft und juristisch als durchaus verträglich mit den umweltrechtlichen Bestimmungen beurteilt. Dieser Bericht soll dem GR helfen eine Meinung zu finden!? Das erstaunt nicht nur das Komitee „Wohnqualität Thayngen West“, sondern auch die FDP.

 

Zuerst wollen wir aber etwas zurückblenden, um einmal der ganzen Sache ein etwas anderes Gesicht zu geben.

 

 

 

 

Man kann davon ausgehen, dass wohl die ganze Gemeinde mit der Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) überfordert war und, dass 2006 ein zu grosses Gesamtpaket geschnürt wurde: Vor lauter Eigeninteresse (ca. 130 Einsprachen) wurden die Bedeutung der grossen „Brocken“ total in den Hintergrund gedrängt. Die Konsequenzen der Ein- und Umzonungen „Zieglerweg“, „Gablemacher“ und „Holcim Süd“ wurden schlichtweg unterschätzt. Angefangen von Planern und Kommissionen, über GR, ER und über die Schlusskontrolle vom Kanton, hat niemand festgestellt, dass die Ansprüche an die Wohnqualität (insbesondere im Bereich von Zufahrten), mit recht, gestiegen sind, dies nun in Bezug auf das Beibehalten der Industriezone beim Kesslerloch! Deshalb sind nun alle Instanzen in die Verantwortung mit einzubeziehen!

 

Uns stört, dass der Bericht der Koordinationsstelle als positiv für die bauwillige Firma bewertet wird. Wenn das die Swiss rec glaubt, müssen aber nun umso mehr alle anderen Gremien wesentlich kritischer sein!

 

Wenn man sonst weiss, wie amtliche Instanzen mit Formfehlern umgehen, erstaunt vor allem, dass die Beurteilung dieses Berichts, trotz Unvollständigkeiten, im empfehlenden Sinn, an die Gemeindebehörden weitergegeben wird.

 

Die FDP hinterfragt deshalb folgende Punkte an UVB und deshalb wohl auch an der Stellungnahme:

Erschütterungen wurden nicht beurteilt! / Bestehendes Kanalisationskonzept reicht offenbar!? / Kontaminierter Staub darf mit dem Dachwasser direkt in den Vorfluter geleitet werden!! / Das Abdichten der Fugen (Sanierung) der bestehenden Betonplatten soll genügen! / Störfallvorsorge ist nicht nötig! / etc. Das sind nur einige der bezweifelten Punkte, die die Bevölkerung verunsichern!

 

Wie kann man Quartierplan, UVB und Baubewilligung gleichzeitig eingeben und beurteilen lassen, wenn das eine oder andere Einfluss auf die einzelnen Verfahren haben kann oder muss?

 

Für uns: Konfusion total!

 

Deshalb fordern wir den Gemeinderat auf, genau zu prüfen, und nein zu sagen, zu solchen unvollständigen und oberflächlichen Berichten und erst wieder einzutreten, wenn korrekte und komplette Unterlagen, wenn nötig auch von anderen Institutionen, vorliegen.

 

Vorstand FDP Thayngen/Reiat